Immobilienverwaltung
Werner Hofmann

Nur das sieht der Eigentümer:

Wirtschaftsplan – Hausgeldabrechnung – Eigentümerversammlung – Rundschreiben – Aushänge – Mitarbeit bei Anwesenheit in der Wohnanlage – Individuelle Leistungen wie Beratung und Information – Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen

Das sehen die Verwaltungsbeiräte:

Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle) – Belegprüfung – Vorbereitung der Eigentümerversammlungen – Ortstermine – Beiratsgespräche – Korrespondenz und Verträge – Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung – Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld

Diese Leistungen sehen die Eigentümer nicht:

Kaufmännische Leistungen - Verbuchung sämtlicher Geldein- u. –ausgänge – Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen – Bearbeiten von Lastschriftbuchungen – Überwachung von Zahlungseingängen – Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand – Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- u. Sparkonten – Rechnungskontrolle – Anweisen und Veranlassen von Zahlungen – Veranlassen von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung – Erstellung der erforderlichen Meldungen an die Berufsgenossenschaft – Errechnen u. Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen – Erstellen von Wirtschaftsplänen u. Abrechnungen – Veranlassen von Heizkostenabrechnungen – Erfassen von Verbrauchswerten (Wasser-, Strom- u. Energieverbrauch) – Kennen und Beachten verschiedenster Steuergesetze.

Technische Leistungen – Einholung u. Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln – Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen) – Einweisung und Einarbeitung der Hausmeister – Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen – Abschluss von Wartungs- u. Versicherungsverträgen – Vorbereitung u. Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen – Bearbeitung von Schlüsselbestellungen – Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (Rohrbruch, Sturmschäden etc.) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker u. Abrechnung mit der Versicherung – Vergeben/Überwachung von Instandsetzungs- u. Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen – Beauftragung von Sachverständigen – Kennen und Beachten von AGB, BGB, WEG, Landesbauordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung

Allgemeine Verwaltung – Korrespondenz mit Eigentümern – Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten – Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung – Maßnahmen zu Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft – Beraten von Eigentümern u. Hausmeistern – Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträgen etc.) – Terminabstimmung Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnung u. Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung – Erstellen der Beschlusssammlung u. –niederschrift, einschl. Versenden an alle Eigentümer – Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen – Erteilung von Genehmigungen – Ausbildung von eigenem Personal u. Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister) – Kennen und Beachten von WEG, BGB, HGB, ErbbaurechtsVO, GrundbuchO, Zwangsversteigerungsgesetz, Insolvenzordnung, Nachbarschaftsrecht